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TRANSFORMATIONSBEREICH KLIMA

Entsprechend dem Pariser Klimaschutzabkommen soll der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf höchstens 1,5 Grad Celsius begrenzt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Treibhausgasemissionen deutlich stärker reduziert und Klimaanpassungen im Sport unter Berücksichtigung von sauberer und bezahlbarer Energie vorgenommen werden. Die Bundesregierung hat das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert – einer Emissionsreduktion um 65 Prozent bis 2030 (im Vergleich zu 1990). Der European Green Deal und das EU-Klimaziel(1) unterstützen diese Ziele. Sportveranstaltungen sind an diesen konkreten Leitplanken auszurichten.

GRUNDSÄTZE

Eine drastische Reduktion von CO2- und anderen Treibhausgasemissionen ist auch im Kontext von Sportveranstaltungen notwendig, um die globale Erwärmung einzudämmen.

Sportveranstaltungen können zur Energiewende in Deutschland beitragen. Diese basiert auf dem verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien, der effizienteren Energienutzung und der Reduzierung des Energieverbrauchs.

Sportveranstaltungen können zur Mobilitäts- und Verkehrswende beitragen z.B. durch die Stärkung des öffentlichen Personenverkehrs, den Einsatz alternativer Antriebe, die Umsetzung zukunftsfähiger Mobilitätskonzepte und das Erleben klimafreundlicher Mobilitätsoptionen.

Energieeinsparung und eine effizientere Nutzung von Energie und Material sind entscheidend für die Erreichung der Klimaschutzziele. Gleichzeitig tragen diese Maßnahmen zur Kostenreduktion bei Sportveranstaltungen bei.

Dekarbonisierung, d. h. die Reduzierung der Freisetzung von CO2, erfordert gezielte Maßnahmen in den Bereichen Mobilität, Gebäude und Infrastruktur. Dazu gehören die Förderung öffentlicher Verkehrsmittel, von Elektromobilität und innovativer Technologien. Zudem sind eine erhöhte Sanierungsrate von Gebäuden sowie umsetzbare Wege zur Dekarbonisierung von Veranstaltungsstätten erforderlich.


(1) Der European Green Deal (EGD) ist ein politisches Projekt der Europäischen Kommission, welches 2019 beschlossen wurde. Ziel des Maßnahmenpakets ist, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Bis 2030 soll der Ausstoß von Treibhausgasen bereits um 55 Prozent gesenkt werden. Der EGD soll zu nachhaltigem Wachstum führen und soziale, ökologische und wirtschaftliche Aspekte verknüpfen (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, o. D.).