HANDLUNGSFELD SPORTSTÄTTEN UND INFRASTRUKTUR
WAS STECKT HINTER DEM HANDLUNGSFELD SPORTSTÄTTEN UND INFRASTRUKTUR?
Sportstätten und Infrastruktur nachhaltig auswählen und nutzen: Sportstätten und Infrastruktur steht im Folgenden als Sammelbegriff für Sportstätten, deren Ergänzungsflächen sowie nicht sportbezogene Infrastruktur, also z. B. Pressecenter, Center für freiwillig Engagierte, Unterkünfte für Akkreditierte und Bürogebäude.
Durch die Auswahl und Anpassung von Sportstätten und Infrastruktur werden maßgebliche Rahmenbedingungen für den Ressourcenverbrauch wie Flächeninanspruchnahme, Energie, Wasser und Materialien sowie für sichere, gesunde und für alle zugängliche Sportveranstaltungen gesetzt. Daher müssen bei der Auswahl, Planung, Errichtung, Sanierung und Nutzung sowie dem Rückbau von dauerhaften und temporären Sportstätten bzw. entsprechender Infrastruktur Nachhaltigkeitsrichtlinien eingehalten werden.
Grundsätzlich werden die Nutzung bestehender Sportstätten und Infrastruktur sowie wiederverwendbare Systeme priorisiert. In besonderer Weise eignen sich multifunktionale Sportstätten, bei denen nur leichte Anpassungen an der Infrastruktur zur Ausrichtung der Sportveranstaltung notwendig sind, oder Multifunktionshallen, die durch temporäre Bauten umgewidmet werden können. Mit Vorgaben zur Unterkunftsauswahl werden nachhaltig tätige Übernachtungsmöglichkeiten unterstützt.
ZIELE UND UNTERZIELE
- Sportstätten und Infrastruktur werden durch eine Variantenuntersuchung ausgewählt.
- X Prozent der Sportstätten weisen ein umfassendes und ganzjähriges Hauptnutzungskonzept auf.
- X Prozent der Sportstätten weisen ein bestehendes Nachhaltigkeitszertifikat für Bau oder Betrieb auf.
- Die Wettkampfstätte wird hochfrequentiert genutzt, sodass sich ein Auslastungsgrad der Wettkampfstätte während der relevanten Wettkämpfe von mindestens X Prozent ergibt.
- Ein Energiekonzept zur Reduzierung des Energiebedarfs befindet sich bei X Prozent der Sportstätten in der Umsetzung.
- Durch vorhandene Kapazitäten des ÖPNV im Umkreis (500 m) können X Prozent der erwarteten Anzahl an Besuchenden in der Stunde vor bzw. nach der Sportveranstaltung transportiert werden.
- Auf X Prozent der zur Verfügung stehenden Flächen der Sportstätte befinden sich PV-Anlagen oder sind PV-Anlagen geplant.
- Die Sportstätte erfüllt maßgebliche Anforderungen hinsichtlich der barrierefreien Erreichbarkeit und einer barrierefreien Ausstattung/Gestaltung.
- Der Flächenanteil an Bestandsgebäuden wird auf X Prozent maximiert.
- Die zusätzlich für die Sportveranstaltung dauerhaft neu errichtete Bruttogrundfläche beträgt maximal X m².
- Die Errichtung temporärer Bauten als Alternative für dauerhafte Baumaßnahmen wird hinsichtlich der ökologischen Wirkung, Kosten und langfristigen Nutzung geprüft.
- Für neu errichtete Sportstätten und weitere Gebäude liegt ein nachweislicher Bedarf für die Hauptnutzung vor.
- Möglichst viele sanierungsbedürftige Sportstätten werden im Zuge der Sportveranstaltung saniert.
- Bei Baumaßnahmen wird ein Nachhaltigkeitszertifikat der Zertifikatsstufe X erreicht.
- Bei dauerhaften Bauten wird ein Recyclingbaustoffanteil von X Prozent erreicht.
- Durch Baumaßnahmen wird der Energiebedarf bestehender Gebäude oder Anlagen um X Prozent reduziert oder die Energieeffizienzklasse verbessert.
- Durch eine ökobilanzielle Variantenuntersuchung der Baumaßnahmen in der Planungsphase wird eine ökologisch vorteilhafte Variante gewählt.
- Die zusätzlich für die Sportveranstaltung dauerhaft neu errichtete Bruttogrundfläche beträgt maximal X m².
- X Prozent der Akkreditierten sind in Unterkünften mit Nachhaltigkeitslabel untergebracht.
- X Prozent der Akkreditierten sind in inklusiv geführten Unterkünften untergebracht.
- Barrierefreie Unterkünfte werden für Akkreditierte entsprechend des Bedarfs angeboten bzw. genutzt.
- Alle relevanten Akteure (z. B. Sportlerinnen und Sportler, Besuchende) werden für Umweltwirkungen unterschiedlicher Unterkunftskategorien sensibilisiert und zur Auswahl geeigneter Unterkünfte motiviert.
WEITERE ZIELE
Handlungsfelder dienen dazu das komplexe Thema der Nachhaltigkeit für die Operationalisierung aufzuteilen. Es bestehen jedoch zwischen den Handlungsfeldern viele Überschneidungen. So gehören folgende Ziele zwar zum Themenbereich Sportstätten und Infrastruktur, werden aber in anderen Handlungsfeldern detailliert behandelt.
Der Energiebedarf wird reduziert.→ Hier klicken und das Handlungsfeld Energie und Klima entdecken
Energie wird aus erneuerbaren Quellen bereitgestellt. → Hier klicken und das Handlungsfeld Energie und Klima entdecken
Die für die Sportveranstaltung neu versiegelte Fläche wird minimiert. → Hier klicken und das Handlungsfeld Natürliche Lebensräume und Artenvielfalt entdecken
Störungen von Arten bei der Durchführung von Sportveranstaltungen durch Licht- und Lärmemissionen werden vermieden. → Hier klicken und das Handlungsfeld Natürliche Lebensräume und Artenvielfalt entdecken
Die An- und Abreise mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln wird gesteigert. → Hier klicken und das Handlungsfeld Verkehr entdecken
Der Wasserverbrauch wird minimiert. → Hier klicken und das Handlungsfeld Wasser entdecken
Veranstaltungsstätten werden größtmöglich barrierefrei gestaltet. → Hier klicken und das Handlungsfeld Barrierefreiheit entdecken
Umwelt- und klimabedingte Gesundheitsrisiken werden durch bauliche Anpassungen für alle Personen minimiert. → Hier klicken und das Handlungsfeld Gesundheit und Wohlbefinden entdecken
VERKNÜPFTE SUSTAINABLE DEVELOPMENT GOALS
Das Handlungsfeld Sportstätten und Infrastruktur adressiert folgende Ziele für die nachhaltige Entwicklung aus der Agenda 2030 der Vereinten Nationen.



