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HANDLUNGSFELD VIELFALT UND TEILHABE

WAS STECKT HINTER DEM HANDLUNGSFELD VIELALT UND TEILHABE?

Vielfalt leben und Teilhabe fördern: Die positive Haltung zu Vielfalt im Einklang mit demokratischen Grundwerten (u. a. Meinungsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Solidarität) und insbesondere der Achtung aller Menschenrechte (siehe Transformationsbereich Mensch/Gesellschaft und Steuerungsbereich Menschenrechte) spielt eine maßgebliche Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sport besitzt das Potenzial, auf den positiven Beitrag von Vielfalt für die Gesellschaft aufmerksam zu machen, diesen durch z. B. internationalen Austausch zu fördern und gleichzeitig antidiskriminierend zu agieren. Bei Sportveranstaltungen ist es von entscheidender Bedeutung, dass Menschen nicht aufgrund ihres Alters, ihres Geschlechts und ihrer geschlechtlichen Identität, ihrer sexuellen Identität, ihrer Nationalität und/oder Ethnie, ihrer Religion, ihrer sozialen Herkunft und/oder ihrer Behinderungen diskriminiert werden(1). Dies gilt sowohl für die Arbeit im Zusammenhang mit dem Event und die Ausübung des Sports selbst als auch im allgemeinen Rahmen der Sportveranstaltung.

Sportveranstaltungen sind offen für alle Menschen – unabhängig ihrer Vielfaltsdimension. Bei der Planung und Umsetzung des Events werden die Erfahrungen und Bedürfnisse von Menschen gemäß der Vielfaltsdimensionen beachtet. Durch die Schaffung entsprechender Strukturen und Prozesse sowie die aktive Einbindung dieser vielfältigen Bevölkerungsgruppen in die Vorbereitung und Durchführung der Sportveranstaltung wird gleichberechtigte Teilhabe in die Praxis umgesetzt und für alle sichtbar und erlebbar gemacht. 

ZIELE UND UNTERZIELE

  1. Im Organisationskomitee der Sportveranstaltung sind mindestens X Prozent der Führungskräfte weiblich. 
     
  2. Im Organisationskomitee der Sportveranstaltung sind mindestens X Prozent der Mitarbeitenden weiblich.  
     
  3. Im Organisationskomitee der Sportveranstaltung sind mindestens X Prozent der Mitarbeitenden Menschen mit Behinderung.  
     
  4. Bei den freiwillig Engagierten sind X Prozent Menschen mit Behinderung. 
     
  5. Zusätzlich wird der Anteil einer marginalisierten Bevölkerungsgruppe in einer relevanten internen Akteursgruppe erhöht.  
     
  6. Um Vielfalt zu ermöglichen und wertzuschätzen, werden X Maßnahmen umgesetzt.  
     
  7. Vielfalt wird sichtbar gemacht und in X Kommunikationsmaßnahmen adressiert. 

  1. Eine Antidiskriminierungs-Policy wird aufgesetzt und verbreitet.  
     
  2. Mit Betroffenenorganisationen und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen wird zusammengearbeitet. 
     
  3. Eine Anlaufstelle oder Ombudsstelle mit einheitlichen Meldestrukturen wird geschaffen oder genutzt.
     
  4. Transparente und verbindliche Verfahrensabläufe bei Diskriminierungsvorfällen (inklusive Sanktionierungen) werden etabliert.
     
  5. Bei X Prozent der gemeldeten oder zu beobachtenden Vorfälle werden transparente und verbindliche Verfahrensabläufe angewendet.
     
  6. Weniger als X Prozent der Personen aus den zu schützenden Bevölkerungsgruppen fühlen sich diskriminiert.
     
  7. Gegen Diskriminierung werden je X weitere strukturelle, kommunikative und kompetenzentwickelnde Maßnahmen umgesetzt. 

  1. Der Anteil einer marginalisierten Bevölkerungsgruppe wird in einer relevanten externen Akteursgruppe erhöht. 
     
  2. Die für die Sportveranstaltung wesentlichen marginalisierten Bevölkerungsgruppen werden gemäß ihrer Vielfaltsdimension identifiziert und ihre Bedürfnisse im Dialog fortlaufend analysiert. 
     
  3. X Prozent der zu beteiligenden marginalisierten Bevölkerungsgruppen sind mit den Teilhabemöglichkeiten zufrieden.
     
  4. Zur Förderung von Teilhabe werden X Maßnahmen umgesetzt.

WEITERE ZIELE

Handlungsfelder dienen dazu das komplexe Thema der Nachhaltigkeit für die Operationalisierung aufzuteilen. Es bestehen jedoch zwischen den Handlungsfeldern viele Überchneidungen. So gehören folgende Ziele zwar zum Themenbereich Vielfalt und Teilhabe, werden aber in anderen Handlungsfeldern detailliert behandelt.

GOOD PRACTICE BEISPIELE

Handlungsfeld Vielfalt und Teilhabe - Ein Good Practice des 1. FC Magdeburg

Handlungsfeld Vielflat und Teilhabe - Ein Good Practice des Stadt- und Landkreises Fürth

VERKNÜPFTE SUSTAINABLE DEVELOPMENT GOALS

Das Handlungsfeld Vielfalt und Teilhabe adressiert folgende Ziele für die nachhaltige Entwicklung aus der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. 


(1) Darunter werden alle Menschen verstanden, die bei der Charta der Vielfalt in den Vielfaltsdimensionen benannt sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die aktuell sieben Vielfaltsdimensionen Alter, Geschlecht und geschlechtliche Identität, sexuelle Identität, Behinderungen, soziale Herkunft, Nationalität, Religion und Weltanschauung evtl. verändern oder erweitern können.