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HANDLUNGSFELD NATÜRLICHE LEBENSRÄUME UND ARTENVIELFALT

WAS STECKT HINTER DEM HANDLUNGSFELD NATÜRLICHE LEBENSRÄUME UND ARTENVIELFALT?

Natürliche Lebensräume und Artenvielfalt schützen: Sportveranstaltungen können sich auf natürliche Lebensräume und die Artenvielfalt auswirken, indem sie temporär Natur und Landschaft für Sportstätten und Infrastruktur beanspruchen oder angrenzende Lebensräume negativ beeinflussen. Erhebliche Beeinträchtigungen sind bei Sportveranstaltungen möglichst zu vermeiden. Dies kann v. a. durch die Auswahl eines geeigneten Veranstaltungsortes bzw. ein Umweltscreening erreicht werden. Insbesondere kommt es darauf an, die Beeinträchtigung intakter Funktionen, die spezielle Bedeutung für den Erhalt der biologischen Vielfalt haben, zu vermeiden. Daher sind Schutzgebiete für Natur und Landschaft, gesetzlich geschützte Biotope und die Lebensräume von bestimmten Arten besonders zu schützen. Um dies sicherzustellen, müssen eine Reihe von gesetzlichen Grundlagen und Verfahren berücksichtigt werden, die für die Durchführung von Sportveranstaltungen oder den Bau entsprechender Infrastruktur erforderlich sind.

ZIELE UND UNTERZIELE

  1. Die Inanspruchnahme bzw. Beeinträchtigung von besonders schützenswerten Flächen für die Durchführung der Sportveranstaltung wird auf X m² minimiert. 
     
  2. Die für die Sportveranstaltung neu versiegelte Fläche beträgt maximal X m². 
     
  3. Falls nötig, wird ein naturschutzfachliches Gutachten sowohl für die Sportarten in der Natur an sich als auch für die gesamte Sportveranstaltung in Auftrag geben. 

  1. Bei der Streckenplanung wird die Beeinträchtigung besonders geschützter Arten vermieden.
     
  2. Im Konzept der Lenkung der Besuchenden werden Kriterien des Artenschutzes berücksichtigt. 
     
  3. Lenkungsmaßnahmen werden in Bezug auf den Artenschutz gemonitort und evtl. Modifikationen vorgenommen.
     
  4. Für X Prozent der Außenbeleuchtungsanlangen werden LEDs mit warmweißem Licht verwendet. 
     
  5. Bei X Prozent der Außenbeleuchtungsanlagen wird die Lichtstreuung mittels technischer Maßnahmen begrenzt, sodass gerichtetes Licht auf den zu beleuchtenden Sportraum geworfen wird. 
     
  6. Zur Lärmreduktion im Außenbereich werden X Maßnahmen umgesetzt. 

  1. Um Böden und natürliche Gewässer vor Beeinträchtigungen zu schützen, werden X Maßnahmen umgesetzt. 
     
  2. Schäden an Vegetation und Boden, die durch die Sportveranstaltung entstanden sind, werden protokolliert und nach der Sportveranstaltung fachgerecht beseitigt.

WEITERE ZIELE

Handlungsfelder dienen dazu das komplexe Thema der Nachhaltigkeit für die Operationalisierung aufzuteilen. Es bestehen jedoch zwischen den Handlungsfeldern viele Überschneidungen. So gehören folgende Ziele zwar zum Themenbereich Natürliche Lebensräume und Artenvielfalt, werden aber in anderen Handlungsfeldern detailliert behandelt.

GOOD PRACTICE BEISPIELE

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VERKNÜPFTE SUSTAINABLE DEVELOPMENT GOALS

Das Handlungsfeld Vielfalt und Teilhabe adressiert folgende Ziele für die nachhaltige Entwicklung aus der Agenda 2030 der Vereinten Nationen.