STEUERUNGSBEREICH MENSCHENRECHTE
WARUM MENSCHENRECHTE?
Die Einhaltung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte wird heute auch für viele Sportveranstaltungen als maßgeblich angesehen. Im Kern geht es darum, Verantwortung für die Menschenrechte zu übernehmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Sportveranstaltungen selbst Menschenrechtsverletzungen verursachen (z. B. Mitarbeitende werden unter Mindestlohn bezahlt, Menschen werden diskriminiert) oder zu solchen Verstößen beitragen können (z. B. durch Verträge mit einem Vertragspartner, der seine Mitarbeitenden ausbeutet). Gemäß UN-Leitprinzipien soll beides durch einen konkreten Prozessvermieden werden.
MENSCHENRECHTE BEI SPORTVERANSTALTUNGEN
Detaillierte Informationen zum Verständnis für Menschenrechtsrisiken bei Sportveranstaltungen in Deutschland, den Menschenrechtsprozess und allgemeine Informationen zu dem Thema befinden sich im Deep Dive Menschenrechte.
DIE ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE ERFÜLLT FOLGENDE ZIELE:
- ✔ Schutz und Würdigung der Rechte aller beteiligten Akteure
- ✔ Vermeidung rechtlicher Konsequenzen sowie Haftungsfolgen und Schutz der Reputation der Veranstaltung
- ✔ Übernahme sozialer Verantwortung und Stärkung des Vertrauens aller Akteure in die Sportveranstaltung, was langfristig zu einem positiven Image beiträgt.
NACH DEN UN-LEITPRINZIPIEN...
Nach den UN-Leitprinzipien sollten sich Sportveranstaltungen frühzeitig zu den Menschenrechten bekennen. Dies ist der Ausgangspunkt, um Risiken zu bewerten, Verantwortungsbereiche festzulegen, Präventivmaßnahmen zu erarbeiten und gezielte Abhilfe bei eingetretenen Menschrechtsverletzungen zu leisten.
WICHTIGE SCHRITTE FÜR DEN STEUERUNGSBEREICH MENSCHENRECHTE
Nach den UN-Leitlinien sind folgende Maßnahmen für die Einhaltung der Menschenrechte erforderlich:
Bekennen Sie sich zur Achtung der Menschrechte sowie zur Anwendung der UN-Leitprinzipien und integrieren Sie dieses Bekenntnis in wenigen Sätzen z. B. in die Selbstverpflichtung der Sportveranstaltung.
Hinweis für Einsteiger: Das Bekenntnis kann auch durch wenige Sätze auf der Website erfolgen. Eine Selbstverpflichtung zur Anwendung der UN-Leitprinzipien muss damit nicht einhergehen.
Identifizieren Sie zusammen mit Ihren Stakeholdern menschenrechtliche Risiken in allen Bereichen der Sportveranstaltung. Dabei kann die Kategorisierung für die Identifikation der Menschenrechtsrisiken bei Sportveranstaltungen in Deutschland als allgemeine Orientierung helfen.
Hinweis für Einsteiger: Sie können sich bei der Analyse menschenrechtlicher Risiken an der Kategorisierung menschenrechtlicher Risiken orientieren
(siehe Deep Dive Menschenrechte).
Analysieren Sie die identifizierten Risiken, um deren Schweregrad und Wahrscheinlichkeit anhand einer Risikomatrix zu bewerten.
Formulieren Sie eine klare und öffentlich zugängliche Erklärung („MR-Policy), die Ihr Engagement für die Einhaltung der Menschenrechte festlegt. Die Policy beinhaltet u. a. einen Verweis auf das Menschenrechtsbekenntnis (siehe Schritt 1), den Geltungsbereich, die wesentlichen Risikobereiche (siehe Schritt 2 und Schritt 3) mit Nennung potentiell betroffener Personengruppen, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten sowie die Absicht, einen Beschwerdemechanismus aufzubauen und Abhilfemaßnahmen zu entwickeln. Hierzu zählt auch eine Prozessbeschreibung, wie Sie den zentralen Risiken begegnen wollen (mit klaren Zuständigkeiten). Diese Policy wird auf der Leitungsebene verabschiedet, sowohl intern als auch extern kommuniziert und bei Bedarf zusätzlich mehrsprachig veröffentlicht.
In Einhaltung der UN-Leitprinzipien muss die MR-Policy alle Menschen adressieren, die im Arbeitskontext direkt oder indirekt mit der Sportveranstaltung in Verbindung stehen. Daher sind die (globalen) Liefer- und Wertschöpfungsketten ein wichtiger Bereich der Policy. Die Mustervorlage „Grundsatzerklärung zur Achtung von Menschenrechten entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten“ kann genutzt werden, um dieses Themenfeld einzubeziehen. Diese finden Sie unter Netzwerk & Ressourcen im Login-Bereich.
Weitere Maßnahmen werden im OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in Kapitel II Nr. 6 aufgeführt.
Hinweis für Einsteiger: Sie können auf eine öffentlich zugängliche Erklärung verzichten. Halten Sie die Inhalte lediglich für die interne Kommunikation in einem Dokument fest.
Planen Sie – basierend auf den Ergebnissen der Sorgfaltsprüfung (siehe Schritt 3) – präventive Maßnahmen (z. B. Vertragsgestaltung, interne Schulungen, Code of Conduct, regelmäßige Überprüfung von bestehenden und künftigen Lieferanten), um potenzielle oder tatsächliche Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen, zu verhindern oder abzumildern. Stellen Sie sicher, dass alle Partner und Lieferanten die Menschenrechte respektieren.
Stellen Sie einen Mechanismus bereit, über den Betroffene und Dritte Beschwerden einreichen können. Diese Mechanismen müssen legitim, transparent, leicht zugänglich, berechenbar, ausgewogen, MR-kompatibel und wirksam sowie auf kontinuierliches Lernen gerichtet sein. Der Austausch und Dialog mit von Risiken Betroffenen ist dabei wichtig. Sorgen Sie dafür, dass Beschwerden zeitnah bearbeitet, ernst genommen und fair geprüft werden. Beziehen Sie dazu die Betroffenen in den Prozess ein.
Hinweis für Einsteiger: Sie müssen nicht von Grund auf eigene Beschwerdemechanismen entwickeln. Nutzen Sie bestehende Strukturen, wie sie von Verbänden oder anderen übergeordneten Initiativen angeboten werden, und verweisen Sie auf diese in Ihren Kommunikationskanälen. Stellen Sie sicher, dass eine adäquate Bearbeitung der gemeldeten Vorfälle erfolgt – entweder von Ihnen oder einem Partner.
Sollte eine Menschenrechtsverletzung am eigenen Standort oder in der Lieferkette eingetreten sein, müssen angemessene Maßnahmen zur Beendigung oder Minimierung getroffen werden. Sorgen Sie bei Betroffenen beispielsweise für eine angemessene Entschädigung oder Wiedergutmachung. Dies kann finanzielle Entschädigungen, Korrekturmaßnahmen oder andere Formen der Wiedergutmachung umfassen.
Auch Risiken bei mittelbaren Zulieferern müssen analysiert, beachtet und angegangen werden, wenn Sie Anhaltspunkte für mögliche Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverstöße haben.
Im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ausdrücklich der Grundsatz „Befähigung vor Rückzug“ verankert. Unternehmen werden ermutigt, sich nicht aus Regionen mit schwachen Standards zurückzuziehen, sondern sich vor Ort gemeinsam mit ihren Zulieferern oder innerhalb der Branche um eine Risikominimierung zu bemühen.
Prüfen Sie kontinuierlich die menschenrechtlichen Auswirkungen der Sportveranstaltung, indem Sie regelmäßig Audits durchführen und Berichte anfertigen. Bewerten Sie die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen und passen Sie diese bei Bedarf an.
Hinweis für Einsteiger: Falls ein umfassendes Monitoring schwierig ist, sollten Sie zunächst darauf achten, ob neue Risiken auftreten und Beschwerdemechanismen funktionieren. Erweitern Sie den Monitoringprozess mit wachsender Erfahrung.
Veröffentlichen Sie regelmäßig Informationen über die Maßnahmen zur Einhaltung der Menschenrechte, einschließlich der Ergebnisse der Sorgfaltsprüfung und der Schritte zur Abmilderung von Risiken.
Hinweis für Einsteiger: Starten Sie mit einfachen Mitteln, Transparenz zu schaffen, indem Sie erste Informationen über Ihre menschenrechtlichen Maßnahmen auf Ihrer Website veröffentlichen. Erweitern Sie gegebenenfalls die Kommunikationsmaßnahmen mit wachsender Erfahrung
Weitere Informationen zum Zeitpunkt der Durchführung der jeweiligen Schritte sowie der Frequenz der Umsetzung befinden sich im Planungstool.